Telefon: (09442) 90 62 90
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Gesundheitszeugnis

Für Beschäftigte im Lebensmittelbereich (Einzelpersonen oder Gruppen) bieten wir die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz an.

Die Unterweisung erfolgt im Auftrag des Landratsamtes. Für Gruppenbelehrungen ist eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich.